Dann hast du Glück gehabt...., solange deine Airsoft nicht über 7.5 Joule haben und nicht als Anscheinwaffen gelten..., sollte das so sein fallen sie unter das Waffengesetz und somit auch unter dessen Richtlinien...
Was Dekowaffen angeht wurde das Gesetz erst am 15ten diesen Monats geändert...., deshalb haben ja die ganzen Händler ihren Altschrott die letzen Tage verschärbelt...
Und sobald nur die geringste Veränderung an der Dekowaffe durchgeführt wurde, erlischt die Deaktivierung und sie fällt wieder unter das Waffengesetz...
Habe ich auch erst alles durch..., ich würde da aufpassen, nicht das es teuer wird...
Verkaufe sie privat unter der Hand, wird das beste sein..., ansonsten hast du wie ich einen teuren Staubfänger...
Seit dem Juni 2017 sind die Waffengesetze in diesem Bereich nochmal verschärft worden. Inzwischen muss man auch Dekowaffen vor dem Zugriff Unbeerchtigter schützen. Generell gilt daher. Auch Dekowaffen müssen jetzt in einem verschlossenen Behältnis, auch Zu Hause, aufbewahrt werden. An der Wand aufhängen, ist nicht mehr erlaubt.
Alles Blödsinn...., weiß ich, aber nicht falsch..., nur ich durfte meine einschließen, wie gesagt, hast Du Glück gehabt...
Gruss